Homöopathie

Zu den am meisten verbreiteten Verfahren der Regulationsmedizin gehört die Homöopathie. Seit mehr als 200 Jahren werden homöopathische Präparate auch bei Tieren mit Erfolg eingesetzt.

Der Begriff Homöopathie ist aus zwei griechischen Begriffen zusammengesetzt, deren Bedeutung die Behandlungsmethode beschreibt: 'homoios' (ähnlich) und 'pathos' (Krankheit, Leiden). Die Therapieform Homöopathie wurde entwickelt von dem deutschen Arzt, Chemiker und Pharmazeuten Christian Friedrich Samuel Hahnemann.

Die Gesamtheit der Symptome repräsentiert die Krankheit. Das Symptom zeigt dabei etwas an, was sich selbst nicht zeigt, weist also auf ein hintergründiges (Krankheits-) Geschehen hin. In der klassischen Homöopathie wird nach einer ausführlichen Anamnese, die alle Lebensbereiche umfasst und sich nach den individuellen Krankheitszeichen richtet, mit Hilfe der Ähnlichkeitsregel eine homöopathische Arznei verschrieben, die auf alle Bereiche des kranken Tieres Einfluss nehmen soll.
Die homöopathischen Arzneimittel werden einem besonderen Herstellungsverfahren unterzogen (Potenzierung). Die Ursubstanzen werden stufenweise verdünnt und verschüttelt bzw. verrieben. Bei Verdünnungsschritten von 1:10 erhält man D-Potenzen, bei 1:100 C-Potenzen, daneben gibt es noch weitere Verdünnungsstufen. Durch dieses Herstellungsverfahren wird die Wirksamkeit, z.T. auch die Wirkungsrichtung des Arzneimittels verändert. Mit zunehmender Stufenzahl nimmt also die Konzentration des Arzneistoffes ab; von der D23 an ist rein rechnerisch keine substanz des Ausgangsstoffes mehr vorhanden (Loschmidt´sche Zahl). Potenzen bis zur D12 werden als tiefe, bis D23 als mittlere oder auch infrapharmakologische und ab D23 als hohe oder ultramolekulare Potenzen bezeichnet.   Homöopathie
Für Nutztiere gelten besondere rechtliche Bestimmungen:

Entsprechend der Europäischen Rückstandshöchstmengenverordnung 2377/90 dürfen homöopathische Tierarzneimittel ab der D4 ohne Wartezeit angewendet werden. Nur Aristolochia (Osterluzei) wurde in den Anhang IV der Verordnung 2377/90 aufgenommen. Es besteht EU-weit ein Anwendungsverbot von Aristolochiasäurehaltigen Präparaten bei lebensmittelliefernden Tieren in allen Potenzen. Also auch bei einer Verdünnung oberhalb der Loschmid´schen Zahl 1023. Von diesen Vorgaben weicht die deutsche Rechtsetzung ab. Hier können Homöopathika erst ab der D6 ohne Wartezeit angewandt werden.

In die homöopathische Anamnese fließen die klinischen und pathologische Befunde ebenso ein, sie zeigen die Schwere der jeweiligen Erkrankung an, was für die Auswahl eines Mittels wegweisend werden kann. Dabei wird auch berücksichtigt, ob die Symptome unter bestimmten Bedingungen auftreten, den sogenannten Modalitäten. Manchmal tritt Durchfall nur direkt nach dem Saufen auf oder der Husten nur zu bestimmten Tageszeiten. Das spielt für die konventionelle Therapie keine Rolle, in der Homöopathie wird es mit berücksichtigt. Wichtig in der Homöopathie sind auch direkt verursachende Faktoren. Hier sollen beispielhaft abrupte Futterwechsel oder Verletzungen genannt werden. Auch Verhaltensänderungen im Zusammenhang mit den Hauptsymptomen werden erfasst.
Homöopathie   Dr. Gisela Bolbecher und Dr. Andreas Striezel haben die Zusatzbezeichnung Homöopathie bei der Bayerischen Landestierärztekammer erworben. Dafür muss man mindestens 4 Jahre Homöopathie in der praxis anwenden sowie 120 Seminar-Stunden Homöopathie besuchen. Darüber hinaus hat die Tierarztpraxis Bräuningshof die Zulassung als Weiterbildungspraxis für dieses Therapieverfahren bekommen.
Hier können Sie sich über Homöopathie in der Tiermedizin weiter informieren: http://www.iavh.at/startseite.htm
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